Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

der Anton Schneider Söhne GmbH & Co. KG

  1. Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Anton Schneider Söhne GmbH & Co. KG erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die erstmalige Einbeziehung der Bedingungen richtet sich nach §§ 305, 305 a BGB.

2. Begriffsbestimmungen

  1. Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).
  2. Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen ist jeder Kunde, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen und selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).
  3. Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrages zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk-,Tele- und Mediendienste (§ 312 b Abs. 2 BGB).

3. Vertragsabschluss

  1. In Katalogen, Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angaben und Angebote sind – insbesondere bezüglich der Preise – unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich die Anton Schneider Söhne GmbH & Co. KG 30 Tage gebunden.
  2. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung des vom Kunden erteilten Auftrages durch die Anton Schneider Söhne GmbH & Co. KG zustande. An einen erteilten Auftrag ist der Kunde für einen Zeitraum von drei Wochen gebunden.
  3. Gerät der Kunde nach Vertragsschluss aber vor Abwicklung des Vertrages in Vermögensverfall, wird über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ist er aus sonstigen Gründen nicht in der Lage, die vertragliche Gegenleistung zu erbringen, so ist die Anton Schneider Söhne GmbH & Co. KG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  4. Sofern Nebenabreden getroffen sind bzw. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages vorgenommen werden, bestätigt die Anton Schneider Söhne GmbH & Co. KG diese in Textform. Das gleiche gilt für die Zusicherung von Eigenschaften. Die schriftliche Bestätigung ist keine Voraussetzung für die Wirksamkeit.
  5. Zeichnungen, Abbildungen, Maße und Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

4. Preise/Preisänderungen

  1. Die im „Onlineshop“ der Anton Schneider Söhne GmbH & Co. KG angeführten Preise sind Bruttopreise inklusive gültige Mwst.
  1. Die Kosten für Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung trägt der Kunde.
  1. Soweit zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten und/oder tatsächlichen Lieferdatum mehr als fünf Monate liegen, ist die Anton Schneider Söhne GmbH & Co. KG berechtigt, die zur Zeit der Lieferung bzw. Bereitstellung gültigen Katalog-/Listenpreise zu berechnen. Liegen diese um mehr als 5% über dem zunächst vereinbarten Preis, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

5. Lieferung und Gefahrtragung

  1. Soweit nicht anders vereinbart, liefert die Anton Schneider Söhne GmbH & Co. KG bestellte Waren nur nach erfolgtem Zahlungseingang, des im Vertrag ausgewiesenen Betrages, aus.
  2. Sofern nicht anders vereinbart wird, ist für Unternehmergeschäfte der Erfüllungsort für beiderseitige Leistungen D – 78136 Schonach / Schwarzwald.
  3. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der vom Kunden bestellten Ware geht (spätestens) mit Übergabe an den Kunden bzw. an die Transportperson auf den Kunden über. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden zurückgestellt, so geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
  4. Abweichend von der vorstehenden Regelung gilt für den Verbrauchsgüterkauf, dass die Gefahr eines zufälligen Untergangs erst bei Eintreffen der Ware beim Verbraucher auf diesen übergeht.
  5. Die Versendung der Ware an den Kunden kann die Anton Schneider Söhne GmbH & Co. KG nach eigenem Ermessen bewerkstelligen. Dabei soll der für den Kunden möglichst günstige Versandweg gewählt werden.
  6. Die Anton Schneider Söhne GmbH & Co. KG ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Lieferung im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern.

6. Gewährleistung

  1. Für Gewährleistungsansprüche eines Verbrauchers gelten die gesetzlichen Regelungen der §§ 433 – 435, 437 sowie 439 – 443 BGB. Bei einem Verkauf von Neuware an einen Verbraucher gilt die 24-monatige Verjährungsfrist des § 438 Abs. 1 Ziffer 3 BGB. Soweit gebrauchte Ware an einen Verbraucher veräußert wird, verkürzt sich diese Frist auf 12 Monate. Dies gilt nicht, soweit die Lieferung mangelhafter Ware zugleich eine vorsätzliche Pflichtverletzung darstellt. Außerdem sind die in der nachfolgenden Ziffer 8 geregelten Schadenersatzansprüche hiervon ausgenommen. § 479 BGB bleibt unberührt.
  1. Bei Verkäufen an Unternehmer gelten die nachfolgenden Bestimmungen aa) – ee)

aa) Lieferungen sind unverzüglich nach Erhalt vom Kunden bzw. dem vom Kunden

 bestimmten Empfänger zu untersuchen. Nach vorbehaltloser Übernahme der Ware durch

 den Kunden oder den Empfänger ist eine nachträgliche Reklamation wegen der äußeren

 Beschaffenheit der Lieferung ausgeschlossen. Sonstige Mängel der Ware können – soweit

 sie erkennbar sind – nur innerhalb von acht Werktagen nach Eingang, soweit sie nicht

direkt erkennbar sind, innerhalb von acht Werktagen nach Entdeckung gerügt 

werden.Mängelrügen haben in Textform (§ 126 b BGB) oder schriftlich zu erfolgen.

bb) Unbeschadet von Schadenersatzansprüchen des Kunden unter den Voraussetzungen

 der Ziffer 7 leistet die Anton Schneider Söhne GmbH & Co. KG für rechtzeitig gerügte 

Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht nur unerheblich einschränken, 

zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Lieferung einwandfreier Ersatzware oder durch 

Nachbesserung der gelieferten Ware (Nacherfüllung). Die Anton Schneider Söhne GmbH & 

Co. KG ist verpflichtet, die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, 

insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, zu tragen, soweit diese sich 

nicht dadurch erhöht haben, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort 

verbracht wurde. Die Lieferung von Ersatzware erfolgt ausschließlich in Erfüllung der 

Gewährleistungsverpflichtung für die ursprüngliche Ware. Unbeschadet der 

Gewährleistungsrechte des Kunden in Bezug auf die Erstlieferung entstehen im Falle 

mangelhafter Ersatzlieferung daher keine Gewährleistungsrechte für die Ersatzware und 

wird die Gewährleistungsfrist nicht neu in Gang gesetzt.

cc) Im Falle einer Nacherfüllung ist der Kunde erst nach zweimaligem Fehlschlag 

berechtigt, den vereinbarten Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.

dd) Im Falle einer Veräußerung neuer Waren an Unternehmer verkürzt sich die 

Verjährungsfrist des § 438 Abs. 1 Ziffer 3 BGB auf 12 Monate. Dies gilt nicht, wenn die 

Lieferung mangelhafter Ware eine vorsätzliche Pflichtverletzung darstellt. Bei Lieferung 

gebrauchter Waren sind Ansprüche des Kunden aufgrund von Mängeln der Kaufsache 

ausgeschlossen, es sei denn, die Anton Schneider Söhne GmbH & Co. KG hat den Mangel 

arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen. 

ee) Die Bestimmungen in einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung gewährten 

Garantie bleiben hiervon unberührt.

7. Haftung

  1. Die Haftung der Anton Schneider Söhne GmbH & Co. KG und ihrer Erfüllungsgehilfen ist auf Schäden beschränkt, die die Anton Schneider Söhne GmbH & Co. KG und ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Unberührt davon bleibt die Haftung für de Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und aus dem Produkthaftungsgesetzt.

8. Zahlung

  1. Zahlungen können mit befreiender Wirkung nur unmittelbar an die Anton Schneider Söhne 

GmbH & Co. KG oder auf ein von ihr angegebenes Bank- oder Postgirokonto erfolgen.

  1. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist die Anton Schneider Söhne GmbH & Co. KG berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% Punkten über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern und in Höhe von 9% Punkten über dem Basiszinssatz bei Unternehmern zu berechnen.
  2. Der Kunde ist zur Aufrechnung gegenüber den Forderungen der Anton Schneider Söhne GmbH & Co. KG nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist.
  3. Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie die Versandkosten stellen Gesamtpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.
  4. Soweit nicht die versandkostenfreie Lieferung zugesagt wird, sind die anfallenden Versandkosten nicht im Kaufpreis enthalten. Sie sind über eine entsprechend bezeichnete Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot aufrufbar, werden im Laufe des Bestellvorganges gesondert ausgewiesen undvon Ihnen zusätzlich zu tragen, 
  5. Erfolgt die Lieferung in Länder außerhalb der Europäischen Union können von uns nicht zu vertretende weitere Kosten anfallen, wie z.B. Zölle, Steuern oder Geldübermittlungsgebühren (Überweisungs- oder Wechselkursgebühren der Kreditinstitute), die von Ihnen zu tragen sind.
  6. Entstandene Kosten der Geldübermittlung (Überweisungs- oder Wechselkursgebühren der Kreditinstitute) sind von Ihnen in den Fällen zu tragen, in denen die Lieferung in einen EU-Mitgliedsstaat erfolgt, die Zahlung aber außerhalb der Europäischen Union veranlasst wurde.
  7. Die Ihnen zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot ausgewiesen.
  8. Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sofort zur Zahlung fällig.

9. Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung der vereinbarten Gegenleistung Eigentum der Anton Schneider Söhne GmbH & Co. KG. Dies gilt auch für den Fall der Weitergabe der gelieferten Ware an Dritte.

Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Soweit der Kunde Vollkaufmann ist, wird für etwaige Streitigkeiten aus abgeschlossenen Verträgen und damit im Zusammenhang stehenden Rechtsbeziehungen das Amtsgericht Freiburg als Gerichtsstand vereinbart. Das gleiche gilt, wenn der Kunde nicht Vollkaufmann ist, aber zum Zeitpunkt der Klageerhebung seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt unbekannt ist.

Verbraucherstreitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/
abrufbar ist. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder verpflichtet noch bereit.”